Deutschlands schönster
Barrierefreier Indoor-Spielplatz

Nutzungsordnung des HaWoGe-Spiele-Magazins

Liebe Gäste,

  1. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennen Sie unsere Nutzungsordnung (Stand August 2019) an.
  2. Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang im Eingangsbereich an der Kasse und unseren Informationsblättern sowie auf unserer Internetseite zu entnehmen. Die Kassenschlusszeiten und die Hinweise unseres Personals zum Ende der Öffnungszeiten sind zu beachten. Änderungen, Sonderöffnungen oder -preise können auch kurzfristig bzw. am selben Tag vom Personal bekannt gegeben werden.
  3. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen und bei Verlust nicht ersetzt. Beim Verlassen der Anlage verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit, auch wenn das Spiele-Magazin weiterhin geöffnet hat. Bei Rückkehr muss eine erneute Eintrittskarte erworben werden.
  4. Das Tragen von Stopper-Socken ist für alle Besucher aus Hygiene- und Sicherheitsgründen in allen Bereichen Pflicht! Das Betreten der Spielanlage durch Spielende mit Schuhen ist untersagt.
  5. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken jeglicher Art ist nicht gestattet (Ausnahme: Babynahrung)! Bitte informieren Sie sich über Zusatzstoffe und Allergene bei unseren Mitarbeitern.
  6. Offenes Feuer (Kerzen), sowie Tischfeuerwerke (Konfetti) sind ausdrücklich verboten!
  7. Kinder zwischen 10 und 15 Jahren dürfen auch ohne Aufsicht von Eltern/Begleitern im HaWoGe-Spiele-Magazin spielen. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende – von den Erziehungsberechtigten ausgefüllte – Vollmacht. Vorlagen finden Sie auf unserer Internetseite sowie direkt im HaWoGe-Spiele-Magazin. Die Aufsichtspflicht wird mit der Vollmacht nicht auf die Mitarbeiter oder den Betreiber des Spiele-Magazins übertragen.

    [ Vollmacht hier downloaden >> ]

  8. Die Nutzung der Spielanlage erfolgt auf eigene Gefahr, jedoch mit der Maßgabe, dass die HaWoGe dafür einsteht, dass sich die gesamte Spielanlage in einwandfreiem Zustand befindet und sämtliche Sicherheitspflichten eingehalten werden.
  9. Die Eltern und Begleiter der Kinder sind gehalten, die Kinder die in den Räumlichkeiten des HaWoGe-Spiele-Magazins in der Weise selbst zu beaufsichtigen, dass keine Schäden an der Einrichtung und den Gerätschaften entstehen. Die Eltern/Begleitpersonen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für das Handeln der Kinder mitverantwortlich und werden ausdrücklich aufgefordert, ihren Aufsichtspflichten nachzukommen (siehe auch Informationen an den Spielgeräten). Für mutwillige Zerstörungen oder Beschädigungen haften die Eltern bzw. Aufsichtspersonen.
  10. Die Aufgabe des Personals des HaWoGe-Spiele-Magazins ist die Regelung des Verkehrs in den Spielbereichen, das Unterbinden von grobem Unfug, das Kontrollieren der Spielgeräte und das Beaufsichtigen der gesamten Spielanlage, nicht jedoch die Beaufsichtigung der Kinder.
  11. Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Hinsichtlich der Benutzung sämtlicher Einrichtungen des HaWoGe-Spiele-Magazins gilt der Grundsatz einer pfleglichen und schonenden Behandlung sowie der sachgerechten Benutzung.
  12. Bei grobem Verstoß gegen die Nutzungsordnung oder Anweisungen des Personals können die betreffenden Personen ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes vom Personal des Hauses verwiesen werden. Dabei haben regelmäßig das betreffende Kind und dessen erwachsene Begleitperson das HaWoGe-Spiele-Magazin zu verlassen. Es kann in schwerwiegenden Fällen auch ein Hausverbot ausgesprochen werden.
  13. Das Klettern an den Außennetzen sowie auf nur von außen zugänglichen Teilen der Geräte ist untersagt.
  14. Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf kein eigenes Spielzeug, mit Ausnahme von Babyspielzeug, mit in das HaWoGe-Spiele-Magazin gebracht werden. Es ist strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in die Spielanlagen zu nehmen. Das gilt gleichermaßen für Erwachsene und Kinder. Gegenstände, die eine Unfallgefahr darstellen, sind in den Schließfächern abzulegen.
  15. Im kompletten HaWoGe-Spiele-Magazin herrscht Rauchverbot. Die Freiterrasse im Erdgeschoss dient als Raucherbereich.
  16. Sollten Schäden oder Verletzungen eingetreten sein, so melden Sie diese umgehend, in jedem Fall aber vor Verlassen des HaWoGe-Spiele-Magazins, an der Information. Nachträgliche Unfallmeldungen können leider nicht angenommen werden. Jeder Unfall sollte gemeldet werden.
  17. Innerhalb der Spielbereiche ist das Essen und Trinken untersagt! Nutzen Sie dafür bitte unser Restaurant „Futterkiste“, die Caféteria und die Terrasse.
  18. Die Benutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber ist weder gehalten Parkplätze zu bewachen noch ihre Flächen und sonstigen Einrichtungen zu warten, um die Fahrzeuge vor Schäden (z.B. Glasscherben, Nägel, Schlaglöchern oder ähnlichem) zu bewahren.
  19. Die Benutzung der Schließfächer erfolgt auf eigene Gefahr. Die HaWoGe haftet nicht für den Verlust von in die Schließfächer verbrachten Gegenständen oder Garderobe. Bei Verlust des Schließfachschlüssels wird eine Ersatzvornahme in Höhe von 5,00 € fällig. Für den Verlust von privaten Gegenständen und Garderobe wird keine Haftung übernommen.
  20. Fundsachen werden am Informationstresen gesammelt. Die Herausgabe von Fundsachen erfolgt auf Anfrage. Für falsch herausgegebene Sachen oder andere Verluste aller Art, z. B. Unvollständigkeit der Fundsache, wird von der HaWoGe keinerlei Haftung übernommen.

Bitte achten Sie selbst auf Ihr Eigentum!

Ihre HaWoGe-Spiele-Magazin Crew
Stand August 2019

Vollmacht – allein ins HaWoGe-Spiele-Magazin (nur für Kinder von 10 bis 15 Jahren) – hier als Download